
Daniela Fischer
In der Regel erfolgt die Abrechnung nach einem Stundenhonorar in Höhe von 166,60 Euro (140 Euro + MwSt). Im Übrigen richtet sich die Vergütung von Rechtsanwältin Fischer entweder nach einer individuellen Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches die Gebühren in der Regel nach dem Wert der Angelegenheit festlegt.
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RECHTSANWÄLTIN FISCHER
Fon: +49 30 6807 6977Fax: +49 30 3080 9290
Straßburger Straße 13
10405 Berlin