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Rechtsgebiete

Markenrecht

Was ist eine Marke?

Sowohl den Namen Ihres Unternehmens, Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung als auch Ihr Logo können Sie als sogenannte Marke schützen lassen.

Am beliebtesten sind die Wortmarke, eine Bildmarke oder die Kombination aus Wort- und Bildmarke in Gestalt einer Wortbildmarke. Die Marke muss sich auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen oder beides beziehen, jedenfalls sollte angegeben werden, für welche Gegenstände die Marke genutzt werden soll.

Was kostet die Anmeldung?

Anmeldung Anwalts­kosten Amts­gebühren Gesamt­kosten
Deutsche Anmeldung 240,- € 290,- € 530,- €
inkl. MwSt.
Europäische Anmeldung 490,- € 900,- € 1.390,- €
inkl. MwSt.

Eine deutsche Anmeldung kostet 530 EUR inkl. MwSt.
Eine europäische Anmeldung kostet 1.390 EUR inkl. MwSt.

Die Amtsgebühren betragen für eine deutsche Marke für drei Klassen 290 EUR für die ersten 10 Jahre, eine Verlängerung kostet derzeit 750 EUR. Dieser Antrag ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Für einen europaweiten Schutz können Sie Ihre Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien eine sogenannte Gemeinschaftsmarke, IR-Marke anmelden. Die Amtsgebühren betragen 900 EUR. Für eine weltweite Geltung Ihrer Marke ist ein Antrag auf Internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum, World Intellectual Property Organization (WIPO), französisch "L'Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle" (OMPI) zu stellen.

Eine Erstberatung kostet 80 EUR inkl. MwSt. und ist auf spätere Beratungsleistungen.anrechenbar. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, in einzelnen Ländern oder Gebieten anzumelden. Die deutsche Anmeldung durch uns kostet zusätzlich 240 EUR inkl. MwSt., eine europäische 490 EUR inkl. MwSt.. Die Kosten für eine etwaige Recherche werden entsprechend dem Aufwand vorab vereinbart.

Wieso macht die Anmeldung Sinn?

Unter dem Schutzmantel einer Marke kann einerseits eine Abmahnung von Konkurrenten mit gleichen oder ähnlichen Namen vermieden oder erfolgreich abgewehrt werden.

Andererseits kann man mit Hilfe des Markenschutzes gegen Dritte vorgehen, die ähnliche Kennzeichen für sich verwenden.

Eine Marke steigert deutlich den Wert Ihres Unternehmens und das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihr Unternehmen.

Sie sind berechtigt, das beliebte ® - Zeichen (für "registered") zu verwenden, sobald die Marke eingetragen ist.

Sie können Ihr Unternehmen durch die Vergabe von Lizenzen in Franchisemodellen oder anderen an Ihrem Namen vergrößern.

Welche Gesetze gelten? Welche Voraussetzungen muss die Marke erfüllen?

Die gesetzlichen Vorschriften (z.B. das Markengesetz -MarkenG-, die Gemeinschaftmarken-Verordnung -GMV) für deutsche, europäische, sonstige nationale oder internationale Marken enthalten inhaltlich weitgehend die gleichen Regelungen.

Eintragungsfähigkeit

Eine Marke muss eintragungsfähig sein, darf also vor allem keine beschreibenden Angaben enthalten.

Beispielsweise wäre die Marke "Schokotorte" für Torten beschreibend und nicht eintragungsfähig. Das erklärt sich daraus, dass der Markeninhaber das Monopol auf seine Marke hat, so dass Dritte nicht mehr das Wort "Schokotorte" verwenden dürften, obwohl sie diesen Begriff zur Beschreibung ihrer Produkte benötigen.

Fehlende Unterscheidungskraft birgt Abmahnrisiko

Eine Marke sollte im Vergleich zu älteren Marken und ähnlichen Kennzeichenrechten unterscheidbar sein, da man als Markenanmelder sonst Gefahr läuft, Unterlassungs-, Löschungs- und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sein. Diese Einschränkung gilt allerdings nur, wenn sich die Namen jeweils auf die gleichen oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen beziehen.

Was prüft das Amt alles?

Das Markenamt prüft nicht, ob es die Marke schon gibt. Eine Marke wird nur auf absolute Schutzhindernisse hin geprüft, das heißt, das Amt recherchiert in der Regel nicht etwaige Kollisionen mit älteren gleichen oder ähnlichen Kennzeichenrechten.

Die deutsche Anmeldung erfolgt auf einem einseitigen Formblatt.

Wichtig sind die richtige Wiedergabe der Marke nach den amtlichen Vorgaben und die ordnungsgemäße Angabe der Waren und Dienstleistungen.

Wie lange dauert es bis zur Eintragung? Ab wann und wie lange geht der Schutz?

Der Vorteil der fehlenden Prüfung ist ein schnelles Verfahren: In der Regel wird die deutsche Marke innerhalb von 3-8 Monaten eingetragen.

Möglich ist auch eine beschleunigte Prüfung innerhalb von 6 Monaten auf Antrag.

Die Schutzdauer beträgt zuerst 10 Jahre ab dem Anmeldetag, mit unendlicher Verlängerungsmöglichkeit um je weitere 10 Jahre.

Wie und wen unterstützt unsere Kanzlei dabei?

Die Anmeldung einer Marke erfordert in erster Linie die Vermeidung der Kollision mit älteren Rechten, aber auch die richtige Auswahl der sog. Klassen aus dem Nizzaer Verzeichnis (Klassifikation) für Waren und Dienstleistungen.

Meine Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Markenrecherche sowie eine Beratung hinsichtlich der richtigen Anmeldestrategie (Klassen, Länder, Anmeldung in Schwarz/Weiss oder in Farbe).

Sie können sich auch beraten lassen, wenn Ihr Unternehmen den Verkauf oder Ihr Start-Up den Ankauf einer Marke plant oder wenn Sie Unterstützung bei Verträgen über Nutzungsrechte benötigen, d.h. Lizenzen an der Marke, vor allem mit dem Augenmerk auf eine günstige Haftungsregelung.

Für weitere Informationen:

RECHTSANWÄLTIN FISCHER
Fon: +49 30 6807 6977
Fax: +49 30 3080 9290


Straßburger Straße 13
10405 Berlin